Honorar für Psychotherapie & EMDR
Kennenlerngespräch:
20 min kostenlos (telefonisch oder per Video)
Erstgespräch:
90 min – 90 € (Kennenlernen, Fragestellungen besprechen, Methodenklärung)
Folgesitzung kurz:
60 min – 90 €
Folgesitzung lang:
90 min – 130 €
Meine Leistungen als Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Mehrwertsteuer befreit.
Finanzielle Möglichkeiten:
Wenn die eigenen finanziellen Mittel begrenzt sind, kann im Rahmen eines kostenlosen Kennenlerngesprächs gemeinsam über eine passende Lösung gesprochen werden.
Häufige Fragen & Antworten
Zahlungsmodalitäten
Das Honorar ist nach Zugang der Rechnung innerhalb von 7 Tagen per Banküberweisung zu begleichen. Bei Videositzungen erfolgt die Überweisung im Voraus.
Kostenübernahme meiner Leistungen
Die Kosten werden von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.
Einige private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten Honorare für Heilpraktiker für Psychotherapie teilweise oder vollständig. Vor Beginn einer Therapie empfiehlt sich die Rücksprache mit der jeweiligen Kasse. Die Abrechnung erfolgt über eine Rechnung, die zur Einreichung verwendet werden kann.
Kann Psychotherapie von der Steuer abgesetzt werden?
Ja. Kosten für eine Psychotherapie können unter “außergewöhnliche Belastung” laut Einkommensteuergesetz (EStG) § 33 prinzipiell steuerlich abgesetzt werden. Dabei sind bestimmte Vorgaben zu beachten, beispielsweise die Ermittlung der “zumutbaren Belastung”. Dieser Hinweis ersetzt nicht die individuelle Beratung durch ein Steuerbüro.
Terminabsagen
Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, bitte spätestens 24 Stunden vorher absagen. Bei kurzfristigeren Absagen wird das vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt.
Schweigepflicht
Alle Gespräche unterliegen der Schweigepflicht. Das bedeutet: Inhalte der Sitzungen bleiben vertraulich und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Vorteile für Selbstzahler und Selbstzahlerinnen
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Wahlfreiheit: Sie können Therapeutinnen und Therapeuten frei wählen, ohne an die von der Krankenkasse genehmigten Anbieter gebunden zu sein
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Flexiblere Terminplanung: In der Regel können Sie mit kürzeren Wartezeiten und individuelleren Zeitplänen rechnen
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Vertraulichkeit: Bei Selbstzahlung bleibt die Therapie privat. Es werden keine Informationen an die Krankenkasse weitervermittelt, die ggf. eine eventuell anstehende Verbeamtung oder den Abschluss künftiger Versicherungen beeinträchtigen könnten.
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Individuelle Therapieansätze: Therapeutinnen und Therapeuten können maßgeschneiderte Behandlungspläne, Therapiedauer oder -methoden anbieten, ohne sich an die Vorgaben der Krankenkassen halten zu müssen.
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Persönliche Verantwortung: Manche Klientinnen und Klienten empfinden es als positiv, selbst für ihre Gesundheit verantwortlich zu sein und aktiv Entscheidungen über ihre Behandlung zu treffen.
