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Honorar für Psychotherapie & EMDR

  • Kennenlerngespräch: 15 Minuten kostenlos (telefonisch oder per VideoCall)

  • Erstgespräch: 140 Euro (90 min)

  • Therapie-Sitzung: 100 Euro (60 min)

Meine Leistungen als Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Mehrwertsteuer befreit.

Ihre finanziellen Möglichkeiten sind derzeit begrenzt, dennoch suchen Sie dringend nach einer psychotherapeutischen Begleitung? Kontaktieren Sie mich gern telefonisch oder per E-Mail und wir versuchen gemeinsam eine Lösung zu finden.

Häufige Fragen & Antworten

Zahlungsmodalitäten

Das Honorar ist nach Zugang der Rechnung unmittelbar als Banküberweisung fällig. 

Bei Videosprechstunden ​ist das Honorar im Voraus zu überweisen.

Kostenübernahme meiner Leistungen

Die anfallenden Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Einige private Krankenversicherungen bzw. Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie teilweise oder ganz. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte vor einer Psychotherapie an Ihre Krankenkasse. Sie erhalten von mir eine entsprechende Rechnung, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen können.

Kann Psychotherapie von der Steuer abgesetzt werden?

Ja. Kosten für eine Psychotherapie können unter “außergewöhnliche Belastung” laut Einkommensteuergesetz (EStG) § 33 prinzipiell steuerlich abgesetzt werden. Dabei sind bestimmte Vorgaben zu beachten, beispielsweise die Ermittlung der “zumutbaren Belastung”. Dieser Hinweis ersetzt nicht die individuelle Beratung durch ein Steuerbüro.

Absagen

Sie können einen Termin nicht wahrnehmen? Dann sagen Sie Ihren Termin bitte spätestens 24 Stunden vorher ab. Andernfalls berechne ich das volle Honorar.

Schweigepflicht

Ich unterliege der Schweigepflicht und biete Ihnen einen geschützten Raum an, um Ihr Anliegen zu besprechen. Der Inhalt unserer Gespräche bleibt vertraulich, das versichere ich Ihnen.

Vorteile für Selbstzahler

  • Wahlfreiheit: Sie können Therapeutinnen und Therapeuten frei wählen, ohne an die von der Krankenkasse genehmigten Anbieter gebunden zu sein

 

  • Flexiblere Terminplanung: In der Regel können Sie mit kürzeren Wartezeiten und individuelleren Zeitplänen rechnen

 

  • Vertraulichkeit: Bei Selbstzahlung bleibt die Therapie privat. Es werden keine Informationen an die Krankenkasse weitervermittelt, die ggf. eine eventuell anstehende Verbeamtung oder den Abschluss künftiger Versicherungen beeinträchtigen könnten.

 

  • Individuelle Therapieansätze: Therapeutinnen und Therapeuten können maßgeschneiderte Behandlungspläne, Therapiedauer oder -methoden anbieten, ohne sich an die Vorgaben der Krankenkassen halten zu müssen.

 

  • Persönliche Verantwortung: Manche Klientinnen und Klienten empfinden es als positiv, selbst für ihre Gesundheit verantwortlich zu sein und aktiv Entscheidungen über ihre Behandlung zu treffen.

Kennenlernen

Sie können gern ein kostenloses 15-minütiges Kennenlerngespräch mit mir vereinbaren. Wir besprechen miteinander, um welches Anliegen es sich handelt und welche Methoden ich Ihnen vorschlagen kann.

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